, CVbB (Hahn Barbara)
Neue Regelungen ab Donnerstag 17. Februar 2022
Gerne zitiere ich aus der E-Mail, die wir von "kulturelles.bl" bekommen haben:
Im Anhang (Aufhebung der Massnahmen und FAQ zu den Aufhebungen) sende ich Ihnen die neusten Informationen, die der Bundesrat heute Mittwoch, 16. Februar 2022 an seiner Pressekonferenz kommuniziert hat.
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022 sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen
- Isolation für positiv getestete Personen während mindestens fünf Tagen
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen
Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.
WICHTIG: Massnahmen im Kulturbereich
Anträge für Beiträge an Transformationsprojekte können weiterhin laufend eingereicht werden. Für den Zeitraum Januar bis April 2022 werden weiterhin Ausfallentschädigungen gemäss Covid-19-Kulturverordnung ausgerichtet. Eingabefrist für entsprechende Gesuche ist der 31. Mai 2022. Die Gesuchsformulare werden wir Anfang Mai aufschalten.
Für uns bedeutet der gestrige Bundesrat-Entscheid: Ab sofort gibt es für das Chorsingen keinerlei Einschränkungen mehr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Kantone und Gemeinden, je nach Lage, individuelle Massnahmen anordnen können.
Die TaskForce Chor schreibt auf ihrer Webseite: «Empfehlung: Lüften, eigenverantwortlich handeln und nach Herzenslust singen. Die Task Force Chor legt mit diesem Statement seine Arbeit nieder und dankt allen Sänger*innen und Chorleiter*innen für ihre Solidarität und das zuversichtliche Durchhalten.»
Mit dem beiliegenden Brief wendet sich der Zentralpräsident der Schweizerischen Chorvereinigung, Claude-André Mani, persönlich an Sie, um Sie zu ermutigen, Ihre Aktivitäten wieder aufzunehmen beziehungsweise weiter zu singen, nachdem der Bundesrat die Massnahmen sehr stark gelockert hat. Er richtet einen besonderen Aufruf an die Chöre, die sich für das Schweizer Gesangsfestival 2022 in Gossau angemeldet haben, und an diejenigen, die im Rahmen der offenen Kapazitäten doch noch daran teilnehmen möchten.
Allen diesen Empfehlungen kann ich mich nur anschliessen. Ich wünsche uns allen viel Freude und Erfolg beim Chorsingen!
Barbara Hahn, CVbB-Präsidentin