Weitere Lockerungsschritte ab 26.06.2021
Der Bundesrat fasste definitive Beschlüsse zum Öffnungsschritt V. Diese treten am Samstag, 26. Juni 2021 in Kraft.
Für Chorproben und Aufführungen gilt:
🎵 Es bestehen keine Beschränkungen mehr wie maximale Gruppengrösse, Maskenpflicht oder Abstandhalten.
🎵 Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine Einschränkungen mehr. Handelt es sich um Veranstaltungen, sind zudem die diesbezüglichen Maximalzahlen anwendbar.
🎵 Für Einrichtungen, die den Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränken, gelten keine Einschränkungen mehr. Ein Schutzkonzept muss aber festhalten, wie der Zugang kontrolliert wird.
Folgende Dokumente können Sie hier downloaden:
Medienmitteilung des Bundesrats vom 23.06.2021
FAQ - Massnahmen vom 23.06.2021
FAQ - Anwendungsbereiche Covid-Certifikat 23.06.2021