Weitere Corona-Massnahmen ab 20.12.2021
Ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Sie sind bis am 24. Januar 2022 befristet.
In den "FAQ-Coronavirus: Neue vom Bundesrat beschlossene Massnahmen" steht:
Müssen Personen, die in einem Chor oder einer Musikgruppe singen, bei einem Konzert in einem geschlossenen Raum eine Maske tragen?
Sowohl an Proben als auch an Konzerten gilt: Wird eine Maske getragen, müssen alle Künstlerinnen und Künstler ein Impf- oder Genesungszertifikat haben (2G). Wird keine Maske getragen, müssen alle Künstlerinnen und Künstler über ein Impf- oder Genesungszertifikat und zusätzlich über ein Testzertifikat verfügen (2G+).
Die Medienmitteilung und wichtige Dokumente hierzu finden Sie hier:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86544.html