, CVbB (Hahn Barbara)

Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

 

In der heutigen Pressemitteilung des BAG wurden die ab Montag, 06.12.2021 geltenden neuen Massnahmen bekanntgegeben.

Für das Chorsingen gilt:

a) Chorproben/Singstunden:

Jede sportliche oder kulturelle Aktivität, die in geschlossenen Räumen stattfindet, erfordert nun ein gültiges Covid-Zertifikat. Es gibt keine Ausnahmen mehr für Versammlungen mit bis zu 30 Personen. Der Organisator der Aktivität muss die Gültigkeit des Zertifikats kontrollieren. Wenn keine Maske getragen wird, muss der Organisator die Kontaktdaten der anwesenden Personen sammeln, um sie im Falle einer Infektion rasch kontaktieren zu können.

b) Konzerte:

Personen, die in einem geschlossenen Raum singen, müssen nicht zwingend eine Maske tragen, aber sie müssen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Wenn sie keine Masken tragen möchten, müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen gesammelt werden, damit sie bei Bedarf rasch kontaktiert werden können. Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Sammlung der Daten verantwortlich.

Nähere Angaben finden Sie auf der Webseite des BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86260.html